Rezeptfreiheit für die „Pille danach“

Am Freitag (06.03.2015) hat der Bundesrat für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ gestimmt. Jedoch mit einer Einschränkung. So soll das Präparat in jedem Fall apothekenpflichtig bleiben und somit ein Onlineverkauf nicht möglich sein.

Die „Pille danach“ könnte damit bereits ab Mitte März ohne, wie bisher, einem vom Arzt dafür ausgestellten Rezept in der Apotheke erhältlich sein.

Die „Pille danach“ ist eine hormonelle Methode zur Verhütung gilt als sogenannte Notfallverhütung. Da sie den Eisprung hemmt bzw. verzögert, kann durch eine zeitnahme Einahme der Pille nach dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindert werden.

Der verzögerte Eisprung erfolgt etwa fünf Tage nach der Einnahme der Pille. Und da Spermien eine Überlebensdauer von etwa drei bis fünf Tagen haben, kann so die eventuell fruchtbare Zeit bei der Frau überbrückt werden.

 

Foto: (c)Taki Steve/flickr.com

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